Die Rosemarie Aebi Stiftung wurde zu Lebzeiten von ihrer Namensgeberin initiiert und gestützt auf ihr Testament nach Schweizerischem Stiftungsrecht am 9. Juni 2008 im Handelsregister des Kantons Luzern eingetragen. Die ersten Zuwendungen konnten im Jahr 2011 für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet werden.
ENDLICHE STIFTUNG
Als statutarische Besonderheit unterliegt die Rosemarie Aebi Stiftung einer zeitlichen Beschränkung: Eine ausdrückliche Vorgabe bestimmt, dass das Stiftungskapital während der ersten zehn Jahre vollumfänglich erhalten bleiben muss, während es in der zweiten Dekade ihres Bestehens auch substanziell abgebaut werden muss, so dass das gesamte Stiftungskapital und somit der Gegenstand der Stiftung selber nach zwanzig Jahren vollständig abgebaut sind.In den ersten zehn Jahren konnten somit nur die Erträge (inkl. Kapitalgewinne) ausgeschüttet werden. In den zweiten zehn Jahren ab 2018 wird auch das Kapital abgetragen.
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Die Stifterin ist im Jahre 1921 als Tochter von Albert und Bertha Aebi geboren. Ihre Eltern betrieben eine angesehene Möbel- und Fensterfabrik in der Fluhmühle, in der Gemeinde Littau, dem heutigen Luzerner Stadtteil Reussbühl. Anfangs der 40er Jahre des letzten Jahrhunderts nahm die Familie Wohnsitz in Hergiswil NW. Schon in jungen Jahren durfte Rosemarie Aebi mit ihren Eltern Reisen, auch ins Ausland, unternehmen – ein Privileg, das damals eher selten war. Nach der ordentlichen Schulzeit
23. März 1921 - 12. Februar 2008
und der Erlangung des Handelsdiploms arbeitete Rosemarie Aebi bei American Express, bevor sie sich während rund zwei Jahren als externe Schülerin in einem katholischen College in Miami in der englischen Sprache weiterbildete. Aufgrund ihrer bedeutenden finanziellen Möglichkeiten hat Rosemarie Aebi bereits zu Lebzeiten viel Gutes getan. Auf ihr Ableben hin hat sie die Rosemarie Aebi Stiftung errichtet und diese mit beachtlichen Mitteln ausgestattet.
STIFTUNGSRAT Vergaben Die wichtigste, verantwortungsvollste Aufgabe des Stiftungsrates besteht darin zu überwachen, dass die Gelder dem Stiftungszweck und dem Geist der Stifterin entsprechend verwendet werden. In der Praxis haben Begehren beste Chancen, wenn sie folgende Zwecke zum Ziel haben:
thomas winiger
Präsident des Stiftungsrates Mitinhaber und Mitglied der Geschäftsleitung Arlewo AG
willy blätter
Vizepräsident des Stiftungsrates Lic. iur., Anwalt und Notar
bruno frick
Mitglied des Stiftungsrates Lic. phil., Sozialpädagoge
GESUCHE Was die Stifung unterstützen kann Die Rosemarie Aebi Stiftung hat einen ausdrücklich karitativen und subsidiären Charakter und ist frei von Gewinnstreben. Zuwendungen haben in erster Linie Personen oder Familien in bedrängenden Lebenssituationen zugute zu kommen. Und zwar für Aufwendungen in den Bereichen Erziehung, Betreuung, Bildung, Unterhalt, für die keine anderweitigen (beispielsweise öffentliche oder institutionelle) Ressourcen zur Verfügung stehen. Ausnahmsweise kann sie auch kulturelle Projekte fördern oder unterstützen.
Was die Stiftung nicht unterstützten kann:Direkte Unterstützung an Privatpersonen
Da die schlank organisierte Rosemarie Aebi Stiftung keine eigene Prüfungsinstanz eingerichtet hat, müssen zertifizierte oder anderweitig anerkannte Organisationen diese Prüffunktion gewährleisten. Die Zuwendungen gehen somit entweder an solche zertifizierte oder anerkannte Institutionen oder aber – nach Bestätigung durch eine solche – direkt an betroffene Einzelpersonen.
Ausschlusskriterien
GESUCHSEINREICHUNG
Rosemarie Aebi Stiftungc/o Arlewo AGGuggistrasse 76002 Luzern Telefon 041 317 05 95 info@rosemarie-aebi-stiftung.ch
Erforderliche Unterlagen:
Gesuchsbehandlung:
Der Stiftungsrat behandelt die Gesuche an der dem Eingang des Begehrens folgenden Stiftungsrats-Sitzung. Gesuche, die innerhalb von dreissig Tagen vor der Stiftungsrats-Sitzung eingehen, werden an der darauffolgenden Sitzung behandelt.Der Stiftungsrat tagt in der Regel drei Mal jährlich (je in der Zeit von Mai/Juni, August/September, November/Dezember).